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Wann wird eine Detektei benötigt?

Eine Detektei wird immer dann benötigt, wenn über jemand aufgesucht, über ihn recherchiert und vor allem aufgezeichnet werden muss. Denn die Aufzeichnungen einer Detektei können in einem eventuellen Gerichtsverfahren verwendet werden. Auftraggeber einer Detektei könnte zum Beispiel auch eine Krankenkasse sein. Oft genug kommt es vor, dass gerade Arbeitnehmer sich dauerhaft krank schreiben lassen. Die Gründe hierfür können verschieden sein, entweder weil sie ihrem Arbeitgeber einfach schaden wollen und keine Lust auf das Arbeiten haben oder weil sie eventuelle Verlängerungen von Zeiten für das Arbeitslosengeld verlängern wollen. Denn das Arbeitslosengeld gibt es je nach Alter zwischen neun und zwölf Monaten. Ist man jedoch in dieser Zeit krank, wird diese Krankheitszeit die Zeit des Arbeitslosengeldes verlängert. Kommen Arbeitgeber auf den Gedanken, dass ihr Arbeitnehmer krank feiert, haben sie die Möglichkeit dies der Krankenkasse mitzuteilen. Diese kann dann eine Untersuchung von dem Medizinischen Dienst anordnen. Jedoch gibt es genug Menschen, die die Dreistigkeit besitzen nicht nur ihren Facharzt oder Allgemeinmediziner etwas vor zu spielen, sondern auch den Medizinischen Dienst. Die einzige Möglichkeit dem Blaumacher etwas nach zu weisen, ist die Beauftragung einer Detektei. Die dort angestellten Detektive haben die Möglichkeit die Person über eine lange Zeit zu beschatten und die Beweise aufzuzeichnen. Gegebenenfalls mit Hilfe einer Videokamera oder Fotos. Zwar ist die Beauftragung einer Detektei immer sehr kostspielig, weil die Ermittler meist ein Stundenhonorar vereinbaren, denn selten können sie voraus sagen, wie viel Zeit sie für ihre Ermittlungen benötigen. Jedoch nehmen gerade Krankenkassen die Zusatzkosten für eine Detektei in Kauf, wenn der dauerkranke Patient überführt werden kann. Die Krankenkasse spart somit viel zu Krankengeld ein.