Das Ende der Geheimdienste?
Das Ende der Geheimdienste?
von Elmar Schmähling
Vieles spricht dafür, daß Spionage den Charakter und den Geist
der Agenten und ihrer Auftraggeber deformiert. Am Ende trübt sie
offenbar auch das Denkvermögen der Agentenjäger. Anders läßt sich
das Vorgehen der Bundesanwaltschaft, zuständig für Staatsschutz-
delikte, gegen Angehörige des DDR-Gegenstücks zum Bundesnachrich-
tendienst nicht erklären. Hier erfolgt eine Art von Neuauflage des
Hornberger Schießens. Die Rede ist u. a. vom Gerichtsverfahren gegen
den früheren Spionagechef der Ex-DDR, Markus Wolf, wegen geheim-
dienstlicher Agententätigkeit, während Wolfs ehemalige "Kollegen",
der frühere CIA-Chef George Bush und der frühere Präsident des BND
Klaus Kinkel - um nur zwei zu nennen -, von der deutschen Justiz
unbehelligt blieben und bleiben. Beide haben nämlich ebenfalls für
eine fremde Macht - so der einschlägige Straftatbestand - spähen
lassen. Bush hat u. a. Geheimagenten im ehemaligen verbündeten
Frontstaat BRD und im Feindstaat DDR, Kinkel u. a. in der völker-
rechtlich anerkannten Deutschen Demokratischen Republik eingesetzt.
Bush wurde jedoch in Deutschland als hochangesehener Staatsgast
empfangen, Kinkel war als Justizminister sogar der Vorgesetzte des
Chefanklägers aus Karlsruhe.
Dies ist aber nur eine der Verrücktheiten eines dubiosen Gewerbes,
dessen Sumpfblüten zwischen den Extremen Verdienstorden und Handschel-
len, Staatspension und Staatsgefängnis gedeihen.
Neben den Zweifeln an Sinn und Zweck dieser Form von "Siegerjustiz",
die ärgerlich ist, weil nichts herauskommt, am Ende aber das deutsche
Rechtssystem beschädigt und Steuermillionen sinnlos verschwendet, ge-
winnt aber eine andere Frage an Brisanz: Wozu taugen eigentlich die Ge-
heimen Nachrichtendienste?
Ungewohnte Töne waren nach dem Fall der Mauer aus Bayern zu hören.
Der Generalsekretär der CSU, Erwin Huber, stellte die überraschende
Forderung auf, nun die Verfassungsschutzbehörden aufzulösen oder doch
zumindest ihren Personalbestand drastisch zu reduzieren.
Auch der Bundesnachrichtendienst (BND), zuständig für die sogenannte
Auslandsaufklärung, vulgo: Spionage, kam unter Legitimationsdruck.
Inzwischen sind die guten Ideen, die deutschen Aktivitäten ein-
zustellen auf dem Sektor der Geheimdienste, Angriff und Abwehr von
Spionage, ebenso in der Versenkung verschwunden, wie die Ankündigung,
den Wasserkopf des Bundesministeriums der Verteidigung auf ein ver-
tretbares Maß zu verkleinern. Da nach wie vor unser Staat jährlich
einige 100 Millionen DM für die Geheimdienste ausgibt, lohnt es sich
doch, der Frage nachzugehen, was die Existenz dieser Dienste bisher
rechtfertigte und welche Aufgaben sie in Zukunft sinnvoll ausführen
könnten.
Bekanntlich streiten sich die geheimen Nachrichtendienste mit einem
anderen Traditionsgewerbe, der kommerziellen Liebesdienstleistung, um
den Anspruch, welches nun eigentlich das älteste Gewerbe der Welt sei.
Nun, diese Frage mag offen bleiben.
Aber für die Frage, welches der beiden Geschäfte die besten
Zukunftsaussichten hat, weil es offenbar einem menschliche Grund-
bedürfnis entspricht, scheint mir die Antwort klar. Denn das geheime
Ausforschen und das indiskrete Eindringen in die Geheimnisse anderer
Staaten hatte und hat unauflöslich mit Konfrontation zu tun. Spionage
zielt auf die Entdeckung geheimer Absichten eines anderen, der, wenn
er diese verwirklicht, den eigenen Interessen schaden könnte. Spionage
ist daher ein Ausdruck von Mißtrauen und Angst, die Absicht, sich zu
Lasten eines anderen Vorteile zu verschaffen. Die Spionage lebt vom
skrupellosen Ausnutzen menschlicher Schwächen und Notlagen. Lug, Trug,
Vertrauensbruch, Nötigung, Erpressung und Bestechung sind nur einige
der Ingredienzien des nach der Prostitution zweitältesten Berufsfelds.
Während Geheimdienstler (meistens sind es Männer) im Sumpf menschlicher
Unzulänglichkeiten der "Objekte" wühlen, überschreiten sie immer wieder
die Grenzen menschlichen Anstands und der Legalität. Täter und Opfer
verstricken sich gleichermaßen, bleiben am Ende als menschliche Wracks
auf der Strecke, wenn sie enttarnt sind oder ihre Dienste nicht mehr ge-
braucht werden. Der Verrat wird geliebt, nicht der Verräter. Umgekehrt
ist Spionageabwehr der Versuch, die eigenen für einen anderen schädlichen
(oder: gefährlichen) Absichten oder die eigenen militärischen Fähigkeiten,
mit denen andere Staaten bedroht werden könnten, zu verbergen, um diese
Vorteile gegebenenfalls zum Nachteil des anderen einzusetzen, zumindest
aber ihm damit Angst zu machen.
In einer Welt, in der die Satzungen der Völkergemeinschaft "Vereinte
Nationen" endlich realisiert werden, darf es weder nationale Streitkräfte
noch militärische Geheimnisse geben. In der heutigen Welt der Unordnung,
in der noch immer - entgegen den Zielsetzungen der VN -einzelne Staaten
oder Gruppen von Staaten in sog. Verteidigungsbündnissen versuchen, andere
Staaten mit überlegener Militärmacht einzuschüchtern oder gegebenenfalls
gegen diese Interessenkriege zu führen, sind Spionage und Spionageabwehr
geradezu systemnotwendige Teilkomponenten. Wenn also künftig das Prinzip
der "gemeinsamen Sicherheit", wonach kein Staat mehr zu seiner eigenen
Sicherheit etwas tut, was aus dem legitimen Sicherheitsbedürfnis eines
anderen Staates heraus als bedrohlich empfunden werden könnte, in einem
funktionierenden kollektiven Sicherheitssystem oder einem Netzwerk von
regionalen Abmachungen (regionale Untergruppierungen der VN) angewendet
wird, wenn also kein Stsat mehr versucht, seine eigenen nationalen oder
regionalen Sicherheitsinteressen auf Kosten eines anderen Staates zu or-
ganisieren, dann darf es Spionage und Spionageabwehr nicht mehr geben.
Dazu gehörende Organisationen müssen dauerhaft verboten werden.
Auch der Versuch von Staaten oder Wirtschaftsunternehmen durch sog.
Wirtschaftsspionage, d.h. das geheime Beschaffen von Know-how über die
Fertigung von attraktiven Erzeugnissen, Vorteile zu gewinnen, muß als
illegitim verpönt werden. Wie die Privatperson muß ein Wirtschaft-
sunternehmen aber selbst dafür Sorge tragen, daß die Information, die
im Besitz eines anderen Unternehmens Nachteile bedeuten würde, geschützt
wird. Dafür gibt es personelle und materielle Sicherheitsvorkehrungen,
die in der Verantwortung des einzelnen Unternehmens liegen. Staatliche
Organisationen dafür zu unterhalten und Steuergeld dafür aufzuwenden,
ist nicht akzeptabel.
Im übrigen ist in einer Welt der Kommunikation (im Kommunikations-
zeitalter) Information und Informationsverbreitung lebenswichtig für
das Funktionieren einer interdependenten Welt. Der Verfassungsschutz
im Wortsinn ist eine typisch deutsche Erfindung. In keiner der tradi-
tionellen und stabilen westlichen Demokratien gibt es etwas Vergleich-
bares. Daher existiert auch kein Synonym in der englischen oder fran-
zösischen Sprache für "Verfassungsschutz". Auch die Vorstellung, Ver-
fassung ließe sich durch Gesetz und eine Aufpasserbehörde schützen,
kann nur in einem deutschen Untertanen- und Bürokratengehirn reifen.
Kein Brite, Amerikaner oder Franzose käme auf die Idee, die Ver-
fassung, für die es in Großbritannien nicht einmal einen geschriebenen
Text gibt, von einer geheimdienstlich arbeitenden Organisation schützen
zu lassen.
Die jeweilige Verfassung eines Staates ist der Ausdruck des Volks-
willens, der selbstverständlich auch Wandlungen unterliegt.
Die Verfassung in den Rang des Dekalogs zu erheben, also als etwas
Unumstößliches (Ehernes) zu betrachten, ist etwas typisch Deutsches.
Kurzum, die Verfassung, die sich ein Volk gibt, kann selbstverständlich
wie jedes andere gesetzliche Regelwerk, geändert werden, wenn auch dafür
hohe Hürden gesetzt werden. Und ebenso selbstverständlich kann natürlich
jede Bürgerin und jeder Bürger eine politische Meinung dazu äußern und für
diese in der Öffentlichkeit werben, auch mit dem Ziel, die Verfassung in
dieser Richtung zu ändern. Insofern benötigt die Verfassung keinen Schutz.
Allenfalls muß sie immer wieder vor dem Versuch geschützt werden, von Po-
litikern gebrochen zu werden, wie dies derzeit mit dem von der Regierung
angestrebten Einsatz der Bundeswehr für Kriegführung versucht wird.
Wie erklärt sich also die Existenz eines deutschen Verfassungsschutzes,
einer Behörde, die im Grunde genommen inzwischen aus 18 selbständigen
Behörden besteht, nämlich eine für den Bund, eine für jedes Bundesland und
eine für das Militär, den MAD.
Acht - bis zehntausend Männer und Frauen (letztere üblicherweise in
untergeordneten Hilfsfunktionen) verbrauchen dort Jahr für Jahr mehrere
hundert Millionen DM.
Der Auftrag an die Verfassungsschutzbehörden, meistens in Gesetzen
für den Verfassungsschutz des Bundes und der Länder bzw. dem MAD-Gesetz
festgelegt, beinhaltet im Bereich der sogenannten politischen Sicherheits-
gefährdung das Sammeln und Auswerten von Nachrichten und sonstigen Infor-
mationen mit dem Ziel, sogenannte sicherheitsgefährdende Absichten und
Kräfte (also Bürgerinnen und Bürger) zu erkennen. Das Sammeln geschieht
entweder durch die Auswertung offener Quellen, d. h. das Mithören des
öffentlich gesprochenen Wortes oder die Auswertung von Druckerzeugnissen,
oder aber es werden Nachrichten, Informationen oder sonstige Unterlagen
mit Hilfe und dem Einsatz sog. nachrichtendienstlicher Mittel und Methoden
"beschafft". Solche nachrichtendienstliche Mittel sind gewöhnlich geheimes
Mithören oder Mitsehen, das konspirative Beobachten (Observieren) oder
Beschatten von Personen, kurz: der Einbruch in die grundgesetzlich ge-
schützte Privatsphäre von Menschen. Es ist bemerkenswert, daß der angeb-
lich notwendige Schutz der Verfassung von den Gesetzgebern offenbar so
hochrangig eingestuft wird, daß den Verfassungsschützern sogar der syste-
matische Bruch von Verfassungsrecht erlaubt wird. Der Verfassungsschutz
greift bei seiner Auftragsdurchführung gewöhnlich massiv in mehrere
Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern ein. Er verletzt die Würde der
Menschen (Art. 1 GG), er behindert das Recht auf freie Entfaltung der
Persönlichkeit (Art. 2 GG} und schränkt das Recht auf freie Meinungs-
äußerung ein (Art. 5), um nur die wichtigsten Eingriffe zu erwähnen.
Das angebliche Allgemeininteresse am Schnüffeln und am Erfahren, wer
in unserem Staat in welcher Weise anders denkt als von den Normgebern
erlaubt, wird mit dem deutschen Verfassungsschutz somit über die Indivi-
dualrechte gestellt, die ansonsten in Demokratien unantastbar sind.
Wohlgemerkt: Bei der Kritik am staatlich organisierten Mißtrauen gegen-
über den eigenen Bürgern und am systematischen staatlichen Einbruch in die
geschützte Privatsphäre der Menschen geht es nicht etwa darum, die legale
und legitime Vorbeugung gegenüber Straftaten zu behindern. Ebenso wie es
Wirtschaftskriminalität gibt, gibt es natürlich auch Kriminalität, die von
Personen ausgeht, die tatsächlich oder angeblich politische Motive dafür
haben, z. B. den politischen Terrorismus.
Straftaten vorbeugend zu verhindern und gegebenenfalls aufzuklären, um
Tatverdächtige der Justiz zuzuführen, ist aber Sache der Polizei. Tatsäch-
lich existieren in den Kriminalpolizeibehörden längst sog. politische
Kommissariate, in denen Polizeibeamte tätig sind, die auf politisch moti-
vierte Kriminalität spezialisiert sind.
Diese wirksam zu erhalten, oder - wo nötig - effektiver zu machen, sie
aber klar im Rahmen des Polizeirechts zu belassen, das in seiner korrekten
Anwendung überprüft und angegriffen werden kann, ist zwingend notwendig.
Was spricht also für das Beibehalten von Verfassungsschutz und BND,
der anfängt, sein Überleben zu sichern, u. a. durch die Übernahme klas-
sischer Polizeiaufgaben, wie die Bekämpfung von Drogenkriminalität oder
Bandenkriminalität? Die Rechtsstaatlichkeit ist wirklich gefährdet, wenn
der Staat sich auf das Niveau der Verbrecher begibt und mit denselben
Mitteln kämpft. Geheimdienste bieten die Gelegenheit, im Sumpf mensch-
licher Unzulänglichkeiten zu wühlen, sprechen also eher negative Seiten
des Charakters an (Geheimdienst ist eine so schmutzige Sache, daß er nur
von Gentlemen ausgeübt werden kann, sagt ein geflügeltes Wort).
Die Folgen seines Tun für die politische Kultur, die Freiheit der
Meinung und der persönlichen Entfaltung (das Wachsen von Demokratie mit
selbstbewußten, aufrechten BürgerInnen), sind verheerend.
Diese Organisationen entziehen sich wegen ihres geheimdienstlichen
Anspruchs jeder wirksamen staatlichen oder öffentlichen Kontrolle.
Abschottung und Geheimhaltung, ursprünglich begrenzt auf die Arbeits-
inhalte der Dienste, werden gern als Schamwand benutzt, um dahinter ohne
jede Berechtigung auch allgemeine Fragen der Organisation, ihrer Effek-
tivität und der von ihr verbrauchten Steuergelder zu verstecken. Welches
Geld konkret für welche Zwecke im Nachrichtendienst verwendet wird, wird
selbst der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Es gibt zwar eine kleine
Gruppe von Parlamentariern, die in einem Unterausschuß des Haushaltsaus-
schusses die Haushaltsanforderungen der Geheimdienste prüfen. Aber auch
diesen gegenüber wird keine volle Offenheit praktiziert. Und es gibt auch
eine parlamentarische Kontrollkommission, die aufgrund eines Gesetzes über
die Kontrolle der Geheimdienste formell, d. h. auf dem Papier, den An-
spruch und das Recht, auch die Pflicht hat, die Tätigkeit der Geheim-
dienste zu überwachen. Dies ist bis heute bloße Theorie geblieben. Kon-
trolle konnte nicht gelingen, weil die jeweilige Regierung alle Mittel
einsetzt, um volle Information des Kontrollgremiums zu verhindern. Wie im
Verteidigungsausschuß, wo Parlamentarier der Regierungskoalition immer
wieder unzureichende Offen-legung von Vorgängen oder gar bewußte
Falschinformation zum Schutz der Regierung zulassen, unterstützen selbst
Staatssekretäre das plumpe Belügen der Kommissionsmitglieder.
Parlamentarische Kontrolle wird durch die Regierung systematisch
unterlaufen oder sabotiert. So sind regelmäBig Skandale, die von den
Geheimdiensten produziert werden, nur dann an das Tageslicht gekommen,
wenn aus den Diensten gesickerte Informationen durch die Medien in die
Öffentlichkeit gelangt sind. Politiker hecheln dann mit dem Blinden-
stock hoffnungslos der Wahrheit hinterher, die im undurchdringlichen
Dschungel der Dienste letztlich auch der Regierung verborgen bleiben.
Und auch Untersuchungsausschüsse schaffen es nicht, mehr als einen
Zipfel des Teppichs anzulüften, unter dem der ganze Unrat der Geheim-
dienste liegt. Geheimdienste führen die Kalten Kriege. Wie die Streit-
kräfte begründen sie ihre Existenz wechselseitig. Die gegenseitige
Überschätzung ist notwendiges Wesensmerkmal, weil sie beiden Seiten dient.
Die angebliche Tüchtigkeit des Gegners ist der Beweis für die eigene
Notwendigkeit (gleichzeitig Entschuldigung für die eigene Erfolglosig-
keit). Streitkräfte und Geheimdienste fördern und stabilisieren sich auf
diese Weise gegenseitig.
Als Konsequenz dieser Zusammenhänge gibt es nur eine sinnvolle
Maßnahme: die ersatzlose Auflösung der geheimen Nachrichtendienste. Die
innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland war seit ihrer Gründung
zu keinem Zeitpunkt durch verfassungsfeindliche Kräfte oder verfassungs-
widrige Zielsetzungen bedroht. Die Dienste haben dazu keinen Beitrag ge-
leistet. Was sie an Erkenntnissen lieferten, wußte auch jeder interes-
sierte Zeitungsleser.
Kein Amtsträger der Regierung würde einen Mangel an Information ver-
spüren, kein Bürger würde es überhaupt merken, wenn es die Dienste nicht
mehr gäbe.
Die vielen tausend Planstellen für Mitarbeiter in den Diensten könnten
zum Gewinn im Bereich der Sicherheitsvorsorge durch Polizei und Justiz
sowie im Sozialwesen und der Gesundheitsvorsorge angesiedelt werden. Der
legitime und legale Informationsbedarf, den die Regierung über andere
Staaten hat, kann durch Auswertung offen zugänglicher Quellen, d. h. Me-
dienberichterstattung, durch die personell ziemlich aufgeblähten diplo-
matischen Vertretungen im Ausland befriedigt werden.
aus: ders., Kein Feind, kein Ehr. Wozu brauchen wir
noch die Bundeswehr? Köln 1994, S.165-172. Wir dan-
ken dem Verlag Kiepenheuer & Witsch für die Nach-
druckgenehmigung.
Flottenadmiral Elmar Schmähling, geboren 1937, war
32 Jahre Berufssoldat, davon die letzten acht Jah-
re Chef des Militärischen Abschirmdienstes (MAD)
und des Amtes für Studien und Übungen der Bundes-
wehr, bevor er im Januar 1990 wegen Kritik an der
Sicherheits- und Verteidigungspolitik von NAT0 und
Bundesrepublik in den einstweiligen Ruhestand ver-
setzt wurde. Seitdem arbeitet er als freier sicher-
heitspolitischer Analytiker und Publizist in Köln.
aus: GEHEIM, Nr. 4/1994. 31.12. 1994



