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technische Arbeitnehmerüberwachung

Technische Überwachung

Jeder Arbeitnehmer wird während seiner Schicht einmal auf die Idee kommen, das Internet aus privaten Gründen zu nutzen. Schließlich verspricht ein E - Mail Austausch oder eine Chat Unterhaltung jene Entspannung, die während der Arbeitszeit herzlich willkommen ist. Sofern der Chef mit solch einer Internet - Nutzung einverstanden ist, stellt dies auch kein Problem dar. Doch immer mehr Arbeitgeber untersagen das private Surfen im World Wide Web. Hält man sich nicht an dieses Verbot, kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen. Doch selbst diese Gefahr bringt viele Arbeitnehmer nicht dazu, dass Chat Programm ungeöffnet zu lassen. Schließlich kann man ja das betreffende Fenster schliessen, wenn sich der Chef dem eigenen Arbeitsplatz nähert. Wer sich dieser Vorgehensweise bedient, kann allerdings eine böse Überraschung erleben. Schließlich kann sich der Arbeitgeber auch über die Computer - Tätigkeiten informieren, ohne dass er dem betreffenden Mitarbeiter über die Schulter guckt. Ermöglicht wird dies durch eine sogenannte Überwachungssoftware. Dabei handelt es sich um ein Programm, das eine visuelle Aufzeichnung aller PC - Aktivitäten durchführt, was den Chef automatisch über jede private Internet - Nutzung informiert. Das Problematische für den Mitarbeiter ist die Tatsache, dass solch ein Programm im Hintergrund arbeitet. Dadurch wird es kein Arbeitgeber mitbekommen, wenn ihm eine solche Prüfung unterzogen wird.
Eine weitere Überwachungsmöglichkeit bietet ein sogenannter Tastaturspeicher. Dabei handelt es sich um ein minimal kleines Speichermedium, das entweder am PS/2 - oder am USB Port angeschlossen wird. Auch diese Überwachungstechnik wird die private Internet - Nutzung des Arbeitnehmers schnell auffliegen lassen. Schließlich wird ausnahmslos jede Eingabe archiviert, die über die Tastatur getätigt wurde. Die Speicherkapazität ist natürlich bei jedem Modell unterschiedlich und liegt zwischen 100.000 und 500.000 Zeichen. Wer sich für diese Hardware begeistern kann, wendet sich an einen Detektiv Shop und tätigt dort die Bestellung. Der Kunde muss dabei mit einer Ausgabe von knapp 200 Euro rechnen.
Doch nicht nur die private Internet - Nutzung ist vielen Arbeitgebern ein Dorn im Auge. Schließlich werden in einem Bürogebäude auch viele private Telefongespräche getätigt, die zu Lasten der allgemeinen Produktivität gehen. Bei diesen Fällen verhält es sich ähnlich wie bei der Internet - Nutzung. Telefonische Gespräche sind in Maßen erlaubt, sofern im Arbeitsvertrag kein Verbot ausgesprochen wurde. Steht im Vertrag jedoch ein entsprechender Vermerk, muss man von der privaten Telefonie gänzlich absehen. Auch dies kann selbstverständlich vom Arbeitgeber überprüft werden. Schließlich kann jedes Telefon mit einem speziellen Sender angezapft werden, wodurch alle telefonischen Gespräche aufgezeichnet werden.
Diese verschiedenen Überwachungsmöglichkeiten sollten jeden Arbeitnehmer davon überzeugen, dass man sich an die Anweisungen seines Chefs halten sollte. Denn wer möchte sich schon in nächster Zeit beim Arbeitsamt anstellen müssen?