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Telefonüberwachung und Telefonaufzeichnung

Die Telefonüberwachung - die Handyüberwachung

Die Telefonüberwachung – die Handyüberwachung

Der Begriff Vorratsdatenspeicherung ist in aller Munde. Dass die Bundesrepublik Deutschland auf dem besten Wege ist, sich zu einem Überwachungsstaat zu mausern, ist unlängst bekannt. Neben der eigentlichen Videoüberwachung von Bahnhofsvorplätzen und risikoreichen Zugangswegen zu den U-Bahn-Stationen oder den eigentlichen öffentlichen Plätzen, rückt seit dem 02.01.2008 eine Telefonüberwachung ins Visier der Bundesbeauftragten. Für Telefongesellschaften und vor allem für Handy-Provider ist dies kein Grund zur Freude, denn durch die anstehende Handyüberwachung wird zur Informationsgenerierung weiteres Personal benötigt, was deren Kostenstruktur erhöht.

Fakt ist – es gibt nichts, was mit den Überwachungsanlagen, zu denen die Videoüberwachung, die Funküberwachung, die Raumüberwachung und die Telefonüberwachung gehören, nicht überwacht werden kann. Sicherlich ist eine Überwachung wichtig, aber wo Licht ist, da ist bekanntermaßen auch Schatten. Viele sind der Meinung, eine Überwachung in Form einer Videoüberwachung scheint richtig zu sein, um eine Prävention einzuleiten, dass Verbrechen im Vorfeld nicht begangen werden. Manche hingegen sehen sich durch die Aufzeichnungen einer Überwachungskamera sehr stark in ihrer Privatsphäre eingeengt.

Als Gründe für die vom Minister Schäuble initiierte Telefonüberwachung bzw. Handyüberwachung wurden vor allem die Spionage potentieller Terroristen angegeben. Aus seiner Sichtweise sei es zudem auch notwendig, den ein- und ausgehenden Mailverkehr im Internet zu überwachen.

Bereits in der Vergangenheit haben sich Arbeitskreise gebildet, deren Zielsetzung es ist, die Vorratsdatenspeicherung auf Eis zu legen. Eine Verfassungsbeschwerde wurde bereits eingereicht.

Tatsache ist – seit der Einführung des Gesetzes hat sich die Zahl der getätigten Anrufe und die geschriebenen Mails in einem deutlichen Maße verringert. Viele fürchten sich davor, dass der Staat unerwünschte Informationen zur Auswertung bekommen kann. Kritiker sprechen bereits davon, dass die Telefonüberwachung und die Internetüberwachung die gesellschaftliche Entwicklung um Jahre zurückversetzt hat.

Telefonüberwachungssysten

Eine Telefonüberwachung ermöglicht die Abhörung von telefonischen Gesprächen. Diese Technik wird größtenteils für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr eingesetzt. Wer sich für die Anschaffung von einem Telefonüberwachungssysten interessiert, kann sich im Internet über die verschiedenen Modelle informieren.

Die Telefonüberwachung in Deutschland nimmt sehr stark zu. Die Bundesbehörden machen von dem Gesetz Gebrauch das besagt, Telefonie- und Internetanbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet den Ermittlern die Daten und Telefonleitungen zur Verfügung zu stellen. In erster Linie sind es die Mobilfunkbetreiber auf die es die Ermittler abgesehen haben. Unlängst ist bereits bekannt, dass im Internet immer stärker E-Mails ins Visier der Bundesermittler geraten sind. Kein Grund zur Freude. Die Intimsphäre bleibt nicht mehr gewahrt.

Das vor Tagen durch den Bundespräsidenten Horst Köhler abgesegnete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung lässt schlimmeres erahnen. Alle bereits besagten Daten sind 6 Monate aufzubewahren. Bei den Telefonanbietern waren es zuvor 3 Monate und nur dann, wenn der Kunde eine Speicherung wünschte.

Nur der Staat hat das Privileg einen Lauschangriff vorzunehmen. Selbst renommierten Detekteien bleibt eine derartige Vorgehensweise untersagt. Sicherlich es gibt auch schwarze Schafe in dieser Branche.

Eine Telefonüberwachung bzw. Telefonaufzeichnung muss aber nicht immer schlecht sein. Viele Firmen wenden diese digitale Technik täglich an. Beim Anruf muss der Kunde einem Mitschnitt zustimmen und die Unternehmen werten intern den Sprachverkehr aus. Für Banken beispielsweise sind sie bei vollzogenen Wertpapier-Transaktionen der sichere Beweis, den Kundenwünschen
entsprechend gefolgt zu sein.

Auch im privaten Bereich ist eine Telefonüberwachung von Nutzen. Wie schnell ist es passiert, ein durchgeknallter Stalker ist seitens seiner Drohanrufe zu überführen. Durch eine Langzeitaufzeichnung über den PC ist dies kein Problem mehr. Niemand am anderen Ende wird merken, dass das Gespräch aufgezeichnet wird.

Am 1. Januar 2008 trat das neue Gesetz zur Telefonüberwachung in Kraft. Somit werden erstmals alle Telefonverbindungen und Internetdaten ganz offiziell für ein halbes Jahr gespeichert.
Dieses soll dazu dienen, dass ein besserer Schutz vor Terrorismus und anderen schwerwiegenden Attentaten gegeben ist. Auch Betrugsdelikte und Menschenhandel können somit besser aufgedeckt werden. Wenn Mittäter im Ausland ihren ständigen Wohnsitz haben und in Deutschland mit ihren Mittelsmännern Kontakt aufnehmen, sind Telefonüberwachungsanlagen ein wichtiges Werkzeug der Ermittlungsbehörden.
Im Business-Bereich und auch als Gedächtnisstütze in bestimmten Berufsgruppen, werden Telefonüberwachungsanlagen schon lange für Mitschnitte von Gesprächen genutzt. Aber auch um Personen auszubilden, die täglich Kontakt zu Kunden pflegen. Rechtsanwälte und Ärzte, sowie auch verschiedene Behörden nutzen diese Technik häufig, um wichtige Details nicht zu übersehen.
Im privaten Bereich kann aber auch jeder Bundesbürger eine Telefonüberwachungsanlage benutzen. Erwerben kann man Telefonüberwachungsanlagen preisgünstig im Internet.
Ab ca. 300.,- Euro ist dieses möglich, wobei nach oben keine Grenzen gesetzt sind. ISDN Überwachung finden sie in unserem Onlineshop für Telefonüberwachung. Erwerben Sie zum Beispiel eine Software zur Audioüberwachung über das Internet, so haben Sie die Möglichkeit, verdeckt Gespräche aufzuzeichnen und können diese dann über das Internet übertragen. Die Bedienung dieser Anlagen ist selbst für den technischen Laien sehr einfach, da umfangreiche und aussagekräftige Dokumentationen stets mitgeliefert werden. Viele Hersteller bieten einen zusätzlichen Telefonsupport.
Die Gesetzgebung sagt ”Ja” zur Telefonüberwachung, sogar im privaten Bereich. Die Voraussetzung hierfür ist eindeutig klar, ”Wer sich für den privaten Bereich zur eigenen Nutzung eine Telefonüberwachungsanlage installiert, ist verpflichtet, jeden Anrufer darüber zu informieren und sich deren Einverständnis geben zu lassen,um einen Teil oder auch das ganze Telefonat aufzuzeichnen“.
Wer sich an diese Voraussetzungen hält, kann ganz legal mit einer Telefonaufzeichnung arbeiten.