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Überwachung der Internetnutzung

An nahezu jedem Arbeitsplatz

An nahezu jedem Arbeitsplatz ist ein Internet - Anschluss vorhanden. Ob man nun in der Spedition oder in einem Call - Center tätig ist, die Möglichkeiten des World Wide Webs können jederzeit genutzt werden. Dass dies den meisten Arbeitgebern ein Dorn im Auge ist, dürfte allgemein bekannt sein. Die private Internetnutzung während der Arbeitszeit hat schließlich einen negativen Einfluss auf die Produktivität einer jeden Firma. Doch die meisten Mitarbeiter kümmert dies wenig. Während der Arbeitszeit wird bei ebay geboten und über MSN gechattet. Entdeckt der Chef diese private Tätigkeit, wird das Meckern häufig nicht ernst genommen. "Der soll sich mal nicht so anstellen," wird dann häufig unter den Mitarbeitern gesagt. Doch nicht jeder Chef ist so freundlich und belässt es bei der Bitte, die private Internet - Nutzung doch ein wenig einzuschränken. Bei manchen Arbeitgebern kann es sogar zu einer fristlosen Kündigung führen. Denn ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, den Internet - Anschluss für private Zwecke einzusetzen. Erlaubt der Chef dies, kann man sich freuen. Hin und wieder wird im Arbeitsvertrag jedoch eindeutig darauf hingewiesen, dass es während der Arbeitszeit nicht gestattet ist, das Internet privat zu nutzen. In solchen Fällen muss man dieser Regel Folge leisten. Ansonsten gefährdet man nämlich seinen Arbeitsplatz.
In einer größeren Firma sorgt diese Gefahr nur selten für Einsicht. Wenn der Chef ohnehin nur selten das eigene Büro aufsucht, kann eine Entlarvung schließlich ausgeschlossen werden. Dieser Gedanke ist jedoch falsch und kann schnell in die Arbeitslosigkeit führen. Mit einer Überwachungssoftware ist es nämlich ohne weiteres möglich, die Internetnutzung eines Mitarbeiters zu überwachen. Diese Spionageprogramme sind nämlich dazu in der Lage, eine visuelle Aufzeichnung zu tätigen. Dadurch wird der Chef darüber informiert sein, welche Webseiten während der Arbeitszeit aufgerufen wurden.
Allerdings hat der Arbeitgeber nicht das Recht dazu, jeden Mitarbeiter auf diese Art und Weise zu überwachen. Schließlich stellt solch eine Observation einen Eingriff in die Privatsphäre dar. Dies wird nur gestattet, wenn ein begründeter Verdacht auf ein Fehlverhalten vorliegt. Eine Computerüberwachung ohne ausreichende Begründung könnte dem Arbeitgeber sehr teuer zu stehen kommen. So musste zum Beispiel im vergangenen Jahr eine britische Schule 3000 Euro bezahlen, weil sie einen ihrer Arbeiter überwachte. Die Entscheidung für eine Geldstrafe wurde von dem Gericht so argumentiert, dass einfach keine Notwendigkeit vorlag, die getätigte Überwachung durchzuführen. Bevor ein Arbeitgeber eine Computerüberwachung in Betracht zieht, sollte er sich also gut überlegen, ob dies wirklich angebracht ist.