Der Kauf oder die Renovierung einer Immobilie stellen heutzutage eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Nur in den seltensten Fällen bedenken die Eigentümer in diesem Stadium ein Haus oder eine Wohnung mit einer Sicherheitstechnik gegen die Risiken eines Brandes oder eines Einbruchs zu bestücken. Einbrüche und Brände liegen an der Tagesordnung und die daraus resultierenden Folgeschäden sind bei den Betroffenen zumeist fatal.
Einer Studie zufolge, klagen die Opfer von Raubüberfällen und Wohnungseinbrüchen häufig über erhebliche psychosomatische Störungen. 70 Prozent der Befragten gaben Ängste an, 62 Prozent litten unter Ein- und Durchschlafstörungen und 47 Prozent berichteten von Kopfschmerzen sowie Magen- und Darmbeschwerden.
Dank moderner Überwachungsgeräte ist es möglich, die Gefahrenherde fast komplett im Keim zu ersticken. Zum Basis-Umfang einer Sicherheitstechnik gehören Bewegungsmelder, die den Eingangsbereich überwachen und Funk-Öffnungsmelder, die bei einer minimalen Öffnung einer Türe oder eines Fensters sofort einen Alarm auslösen. Weitere Indizien bezüglich lebensbedrohlicher Veränderungen liefern die Rauchmelder, deren Signale unüberhörbar sind. Studien zeigten auf – Brandtote sind in den meisten Fällen Rauchtote, die die giftigen Dämpfe inhalierten – der schnelle Tod tritt bereits nach nur zwei Minuten ein.
Die Überwachungsgeräte sind nicht nur sicher, sondern sie sind auch individuell einstellbar. Einzelne Etagen können an der Basisstation für eine Überwachung aktiviert werden. Der Vorteil liegt dahingehend begründet, jeder kann sich in einer oberen Etage frei bewegen, ohne einen Alarm auszulösen. Während dieser Zeit wird das Erdgeschoss durch die Bewegungsmelder überwacht.
Selbst Hauskatzen und Hunde lösen keinen Alarm mehr aus. Die heutigen Überwachungsanlagen verfügen über ein Sichtfeld, das den Raum in Zonen unterteilt. Eine Bewegung am Boden wird nicht registriert. Erst wenn Bewegungen in einer gewissen Höhe erfolgen, schlagen die Bewegungsmelder Alarm. Eine weitere Einstellungsmöglichkeit diese Überwachungsgeräte ist, ob bei Gefahr ein Alarm “still“ oder “laut“ erfolgen soll.