Keylogger für Netbook Ultrabook PC mit E-Mail Versand hier Bestellen / kaufen
USB-Hardware-Lösung:
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Alle Tastatureingaben werden direkt in dem "kleinem Stecker" gespeichert!
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Kein Programm „läuft im Hindergrund“ …
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Keine spezielle Software ist notwendig
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Unabhängig vom Rechner und/oder Betriebssystem
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Installation in unter 5 sec.
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deutsche Version
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Nicht aufspürbar für Spyware oder Softwarescanner
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auch bei Funk- oder IR-Tastaturen ohne Einschränkungen zu nutzen
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Einfache Handhabung durch deutsches Menü im Keylogger
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Funktioniert unter Windows, mit MAC Rechnern und an USB-Hubs.
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für die USB Tastatur (nicht PS/2 Tastaturen)
Einfaches passwortgeschütztes Auslesen mittels üblichen Texteditoren bzw. Textverarbeitungsprogrammen sowie diskrete Anbringung an den USB Anschluss zeichnen das System aus. Mit dem Tastatur-Überwachungssystem können Sie Ihren Rechner auf unberechtigte Nutzungen überprüfen. Da das Gerät vor dem PC eingesteckt ist, werden alle Tastatureingaben unabhängig protokolliert und können zu einem späteren Zeitpunkt von jedem beliebigen PC mit USB Anschluss ausgelesen werden.
Installation fast nicht sichtbar
Der Tastatur-Eingabe-Rekorder ist ein kleiner Adapter, welcher zwischen Tastatur und Computer gesteckt wird. So eingesetzt, zeichnet der Tastatur-Eingabe-Rekorder alle Tastatur-Eingaben auf, ohne dass dazu eine spezielle Software installiert werden muss. Bei Bedarf kann der Keyghost die so gespeicherten Tastatur-Eingaben auf einem beliebigen Computer wieder ausgeben.
Für Mitarbeiter von Polizei-Behörden oder Nachrichtendiensten ist der Keyghost ein ideales Werkzeug. Straftaten aus dem Bereich der Wirschaftskriminalität werden häufig mit Hilfe des Computers begangen. Die Täter kommunizieren oft über verschlüsselte eMails miteinander. Das Entschlüsseln solcher Nachrichten ist fast unmöglich. Der Keyghost zeichnet die Nachrichten bereits vor der Verschlüsselung auf.
Externer Tastatur-Eingabe-Rekorder für den professionellen Einsatz, 128.000 Zeichen, Deutsche Version.
Externer Tastatur-Eingabe-Rekorder für den professionellen Einsatz. Das Model "PC-Wanze" eignet sich für einen mittleren Aufnahmezeitraum von einigen Wochen. Speichert bis zu 128.000 Zeichen. Einfache Handhabung durch Deutsche Version der intern verwendeten Software.
Mit der „PC-Wanze“ können Sie zum Beispiel Ihren eigenen Rechner überwachen und herausfinden ob sich Jemand an Ihrem Rechner zu schaffen gemacht hat. Vielleicht verschickt ja jemand heimlich von Ihrem Arbeitsplatz aus beleidigende eMails an die Arbeitskollegen.
Mit der „PC-Wanze“ können Sie die Internet-Aktivitäten Ihrer Kinder überwachen. Surfen die lieben Kleinen etwa schon wieder auf irgendwelchen SEX-Seiten im Web herum und benutzen sie dann auch noch Ihre Kreditkarte?
Für Mitarbeiter von Polizei-Behörden oder Nachrichtendiensten ist die „PC-Wanze“ ein ideales Werkzeug. Straftaten aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität werden häufig mit Hilfe des Computers begangen. Die Täter kommunizieren oft über verschlüsselte eMails miteinander. Das Entschlüsseln solcher Nachrichten ist fast unmöglich. Die „PC-Wanze“ zeichnet die Nachrichten bereits vor der Verschlüsselung auf. Eine Echtzeit-Überwachung per Funk ist ebenfalls denkbar. Fragen Sie einfach!
Nutzungsbedingungen für Tastatur-Rekorder
1. Ein Tastatur-Rekorder ist ein Gerät zur Aufzeichnung sämtlicher Tastatureingaben eines Computers. Mit Hilfe eines Tastatur-Rekorders kann der Verlust über Tastatur eingegebener Daten für bestimmte Zeiträume verhindert werden.
2. Unsere Hardware ist ausschließlich für autorisierte Systemadministratoren, Arbeitgeber und/oder Eigentümer des Computers im Rahmen der jeweils geltenden rechtlichen Regelungen bestimmt. Wird ein Tastatur-Rekorder zur Kontrolle über Nutzung und Verwendung von Computern verwendet, die von Dritten genutzt werden können, wird ausdrücklich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hingewiesen.
3. Soweit ein Tastatur-Rekorder nicht ausschließlich für den eigenen, exklusiv persönlich genutzten Computer Anwendung findet, sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen über die Erhebung, Speicherung und Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten und hier insbesondere das Belehrungs- und Einwilligungserfordernis zu beachten. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind zu achten. Geheimnisse, insbesondere betrieblicher Art, dürfen nur von Berechtigten eingesehen und verarbeitet werden.
4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwendung eines Tastatur-Rekorders unter Missachtung der vorgenannten Hinweis-, Belehrungs- und Einwilligungserfordernisse unter Umständen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, etwa in Form von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen bzw. Bußgeldern bis hin zur Freiheitsstrafe, nach sich ziehen kann.
5. Für die konkrete Art der Verwendung eines Tastatur-Rekorders ist ausschließlich der Verwender des Tastatur-Rekorders verantwortlich.
6. Insbesondere versichert der Kunde, sich mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen sowie sonstigen gesetzlichen, d.h. insbesondere zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen für die konkrete Anwendung eines Tastatur-Rekorders vertraut zu machen.
7. alarm.de Radtke GmbH vermag aufgrund der Vielgestaltigkeit möglicher Anwendungen eines Tastatur-Rekorders keinerlei Haftung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in jedem Einzelfall zu übernehmen. Die nicht bestimmungsgemäße Verwendung eines Tastatur-Rekorders entbindet ALONMA® Radtke GmbH, Partner und Hersteller, ebenso wie die eigenmächtige Änderung am einem Tastatur-Rekorder, von allen Verpflichtungen im Schadensfall.
8. Der Kunde stellt ALONMA® GmbH und dessen Partner von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte frei, insbesondere solange und soweit gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen worden ist.