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Rechtslage Überwachungskamera - wann ist Videoüberwachung erlaubt?

 

Hilfreicher Ratgeber für Überwachungskameras

 

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Als Anbieter von Überwachungskameras erreicht uns häufig die Frage, was rechtlich erlaubt ist. Wir können natürlich für den Einzelfall keine rechtsgültige Aussage treffen, aber wir haben für Sie alle Informationen zusammengetragen, damit Sie einen guten Überblick erhalten. Wir empfehlen im Zweifel immer einen Anwalt zu kontaktieren. Denn am Ende hilft die beste Aufnahme nichts, wenn Sie vor Gericht ungültig erklärt wird. Allen Menschen steht das Persönlich­keits­recht zu.

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Damit verbunden ist das Recht auf informationelle Selbst­bestimmung. Das bedeutet, jede Person darf sich in der Öffent­lich­keit frei bewegen, ohne das heimlich Überwachungskameras auf Sie gerichtet werden oder das Verhalten aufgenommen wird. Denn wie Sie von sich selbst sicher auch merken, so eine Überwachungskamera kann das eigene Verhalten sehr beeinflussen. Vor diesen Einflüssen soll das geltende Recht die Menschen in Deutschland möglichst schützen.

Ist eine Überwachungskamera am Arbeitsplatz erlaubt?

Videoüberwachung Arbeitsplatz

Eine der häufigsten Fragen bezüglich des Rechtslage von Überwachungskameras ist, ob Videoüberwachung im Büro, Firma, Geschäft, Laden oder Betrieb erlaubt ist. Es handelt sich hier um ein empfindliches Thema, schließlich ist der Arbeitsplatz ein Ort, an dem man viel Zeit verbringt und sich nur ungern beobachtet fühlen möchte. Es grenzt daher fast an einen Eingriff in den privaten Bereich, allerdings gibt es Umstände, unter denen Überwachungskameras am Arbeitsplatz erlaubt sind.

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  • Die Videoüberwachung muss offensichtlich sein und vor einer Installation von Überwachungskameras sind alle Betroffenen darüber zu informieren bzw. müssen konkret einwilligen.
  • Es müssen konkret Interessen vorhanden sein, die sich nur mit Videoüberwachung im Betrieb wahren lassen. Das kann z.B. Diebstahlschutz in der Boutique sein oder die Videoüberwachung eines Tresorraums.
  • Bei einer vorübergehenden Überwachung, die als Ziel konkret einen Mitarbeiter im Auge hat, muss ein gut begründeter Anfangsverdacht bestehen. Besonders in diesem Fall sollte man rechtlich eine gründliche Beratung in Anspruch nehmen.

Hinnehmen muss man als Mitarbeiter die Videoüberwachung in der Regel immer dann, wenn es sich um ein öffentlich zugängliches Gebäude handelt. Wenn Sie also Verkäuferin in einem Laden sind und zum Diebstahlschutz Videoüberwachungskameras installiert wurden, werden sie dich damit arrangieren müssen. Die Auswertung darf allerdings nicht dazu dienen, Pausen oder Einsatz der Mitarbeiter zu kontrollieren. Deswegen müssen diese Daten zeitnah gelöscht werden, wenn sie nicht mehr für den angestrebten Zweck relevant sind.

Auch in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Arealen gibt es Grenzen der Videoüberwachung. Während Bereiche wie Parkplätze, Tiefgaragen, Verkaufsflächen und Zufahrten - sprich Bereiche die von Kunden betreten werden können - prinzipiell für eine Überwachungskamera in Frage kommen, gibt es Räumlichkeiten, in denen die Überwachung strengstens untersagt ist, da hier das Persönlichkeitsrecht überwiegt. Dazu zählen:

  • Schlafräume
  • Umkleideräume
  • Sanitär- und Toilettenräume
  • Pausenräume (Mittagspause / Frühstückraum)

Im Grunde kann man dies auf alle Räume erweitern, die nicht direkt mit Kundenkontakt zutun haben. Je privater zudem der Zweck des Raumes ist und je weiter entfernt von der Arbeit - wie also z.B. ein Pausenraum - desto weniger hoch ist die Chance, dass eine Überwachungskamera erlaubt ist. Wenn eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz eingerichtet wird, legt der Gesetzgeber nahe, dass diese für Angestellte möglichst schonend verläuft. So sollten bestimmte Bereiche maskiert oder verpixelt werden, wenn diese nicht für den eigentlichen Zweck der Videoüberwachung notwendig sind. Wird sich daran nicht gehalten, drohen empfindliche Strafen.

Darf eine getarnte Kamera am Arbeitsplatz verwendet werden?

Getarnte Kamera am Arbeitsplatz

Für Arbeitnehmer gilt: Eine neue eingeführte Videoüberwachung am Arbeitsplatz müssen Sie nicht ohne Weiteres hinnehmen. Und noch wichtiger: Heimliche Überwachung ist nur in äußersten Grenzsituationen zu tolerieren. Also z.B. dann wenn alle andere Mittel einen kriminellen Mitarbeiter zu überführen ausgeschöpft sind. In so einem Fall sollte sich der Unternehmer aber bereits in ständigem Austausch mit der Polizei befinden. Ein wichtiger Faktor hierbei ist, dass die verdeckte Videoüberwachung nur dann eingesetzt werden kann, wenn keine anderen Mittel die Überführung eines verdächtigen Mitarbeiters möglich machen.

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Die Arbeitsleistung mit Überwachungskameras kontrollieren?

In allen anderen Fällen, in denen ein Arbeitgeber auf die Idee kommt, einfach die Leistung seiner Mitarbeiter per Videoüberwachung zu kontrollieren, darf man sich wehren oder sollte sich an den Betriebsrat wenden. Arbeitsrecht und Datenschutz sind hier sehr streng und in der Regel auf Seiten des Angestellten. Bei unzulässigem Kameraeinsatz haben Mitarbeiter sogar ein Leistungsverweigerungsrecht. Das bedeutet, Sie haben Anrecht auf Ihren Lohn, müssen aber nicht Arbeiten, da die Bedingungen unzumutbar sind.

Darf ein Arbeitgeber Attrappen von Überwachungskameras aufstellen?

Abschreckung ist eine gewollte Wirkung von Überwachungskameras. Und genau das können auch Attrappen erzielen. Ebenso können sich Mitarbeiter im Büro oder Betreib  eingeschränkt fühlen durch die Attrappen, wenn Sie sich nicht dem Umstand bewusst sind, dass gar keine Überwachung erfolgt. Die Rechtslage bei Überwachungskameraattrappen ist daher gleich der Rechtslage beim Einsatz von echten Überwachungskameras am Arbeitsplatz.

Sind private Überwachungskameras erlaubt?

Diese Frage kann man im Grunde bejahen. Es ist kein erstmal kein Problem, in seiner eigenen Wohnung Kameras aufzustellen. Problematisch wird es, wenn man Fremde Personen zu Gast hat. Diese müssen über die Videoüberwachung eingeweiht werden. Natürlich gilt das auch für alle Anwohner des Gebäudes. Besucher einzuweihen kann mündlich erfolgen, aber auch durch eine klare Kennzeichnung im Eingangsbereich. Die Aufnahmen sollten regelmäßig gelöscht werden und es sollte verhindert werden, dass dritte an die Aufnahmen gelangen. Sorgen Sie also dafür, dass der Festplatteninhalt nur Ihnen zugänglich ist.

Wie bekomme ich eine Erlaubnis für eine Überwachungskamera?

Es gibt im Wesentlichen keine Behörde die einen Freifahrtschein ausstellt, ob Sie nun überwachen dürfen oder nicht. Die Frage ist also nicht nach einer Erlaubnis, sondern man muss sich an geltendes Recht halten, um die Aufnahmen hinterher auch rechtssicher verwenden zu dürfen.

Darf ich als Vermieter eines Mehrfamilienhauses Überwachungskameras anbringen? Ist eine Überwachungskamera im Hausflur eines Mehrfamilienhauses erlaubt?

Der allgemeine Bereiche eines Mehrfamilienhauses den mehrere Parteien regelmäßig durchschreiten, darf nicht überwacht werden, wenn nicht alle Parteien der Videoüberwachung zustimmen. Das heißt schon eine einzelne Person im Haus, hat das Recht, gegen diese Überwachung einzusprechen und diese zu verhindern. Wenn Sie selbst Vermieter sind, sollten Sie gute Argumente vorbringen können, damit die Mieter überzeugt sind, dass es nicht um eine reine Kontrolle der Mieter geht. Also z.B. Einbrüche oder Vandalismus in der Vergangenheit. Starten Sie hier keine unabgesprochenen Aktionen, schon gar nicht mit getarnten Kameras.

Darf ich privat aufgezeichntes Videomaterial veröffentlichen?

Der Impuls ist sicherlich verständlich. Man will nicht nur die Polizei mit Material versorgen, sondern vielleicht einfach bei Facebook ein Foto des Einbrechers posten, um diesen aufzuspüren. Diese Art von Selbstjustiz ist aus nachvollziehbaren Gründen untersagt. Auch ein Einbrecher hat Persönlichkeitsrechte und kann für die Veröffentlichung des Materials Schadenersatz verlangen. Also gilt immer: Videomaterial der Polizei zugänglich machen und die die Arbeit machen lassen, die sich damit auskennen. 

Ist eine Überwachungskamera am Haus erlaubt?

Die wichtigste Regel bei der Videoüberwachung im privaten Bereich ist, dass man nur sein eigenes Gebäude und sein eigenes Grundstück überwachen darf. Eine Überwachungskamera an der Haustür ist also erlaubt, aber darf eben nicht auf das Nachbargrundstück oder öffentlichen Grund zeigen. Das ist manchmal gar nicht so einfach, deswegen verfügen viele Sicherheitskameras über eine Maskierungsfunktion. Es können damit Privatbereiche maskiert werden, die dann im Videobild geschwärzt sind. Für die eigene Wohnung gelten die gleichen Regeln wir für die Innenräume Ihres Hauses. Die private Überwachung ist erlaubt, aber alle anwesenden Personen und alle Gäste müssen darüber informiert sein, dass eine Videoüberwachung erfolgt.

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Strafe

Wie sind die Strafen, wenn ich mich nicht an die Gesetze halte?

 

Unerlaubt aufgezeichnete Personen können nicht nur die Löschung der Aufnahmen beantragen, sondern auch laut Gesetz Schmerzensgeld und Schadenersatz einklagen. Hinzu kommt ein Bußgeld von staatlicher Seite und die Aufforderung die Überwachungskamera zu entfernen. Mühsam installierte Videoüberwachung kann also komplett verboten werden, wenn sie sich nicht an die Vorgaben halten. Damit können auch große Investitionen in die Technik futsch sein.

Die Höhe des Schmerzensgeldes und Schadenersatz orientiert sich an der Schwere des Eingriffs in die Privatsphäre. Werden z.B. Personen beim Toilettengang gefilmt, ist das ein schwerwiegenderer Eingriff, als wenn man diese beim Einsteigen ins Auto filmen würde. Als ein Urteil zur Orientierung, mit welchen Summen man rechnen kann, dient der Fall einer Angestellten die von ihrem Arbeitsgeber daauerhaft überwacht wurde. 7000 Euro Schadensersatz hat das hessische Landesarbeitsgericht der Mitarbeiterin zugestanden.

In dem Fall war dabei nicht mal die dauerhafte Überwachung das Problem, sondern dass der Arbeitgeber die Überwachungskamera für den Einsatzzweck hätte so ausrichten können, dass die Mitarbeitern eben nicht gefilmt wird. In einem weiteren Fall wurden dem Kläger 4000 Euro zugesprochen da zwei der im Gebäude installierten Kameras die Eingangstore der La­ger- und Kom­mis­sio­nier­hal­le aufgezeichnet haben, was nach Ansicht des Mitarbeiters und Gerichts die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter verletzt hat.

Dürfen Schulen eine Videoüberwachung nutzen?

Schule

Grundlegend lässt sich sagen: Videoüberwachung verträgt sich nicht mit dem Auftrag der Schulen, Schüler in ihrer Entwicklung voranzubringen, mündige und selbstbestimmte Menschen zu werden. Eine permanente Überwachung mit Sicherheitskameras spricht dem Geist, den Kinder ihre freie Entwicklung zu ermöglichen, komplett entgegen. Ständig würden sich die Schüler beobachtet fühlen und sich so nicht natürlich entfalten können. Doch wie sieht es rechtlich aus? Bestimmte Bereiche wie Fahrradständer, Zuwegung, Lehrerparkplatz können zum Zweck der Eindämmung von Diebstahl überwacht werden, wenn andere Methoden keine Besserung gebracht haben. Die Videoüberwachung muss deutlich sichtbar allen Besuchern angekündigt werden. Klassenräume, Schulhöfe und andere Bereiche, an denen sich nur Schüler und Lehrer während der Schulzeit aufhalten dürfen theoretisch nach Schulschluss überwacht werden. Allerdings sind vorhandene Kameras - selbst wenn sie abgeschaltet sind - immer noch eine Beeinflussung für die Schüler und somit rechtlich kaum durchzusetzen. Sind Bereiche öffentlich zugänglich, ist eine Überwachung möglich, wenn alle, die die Bereiche nutzen darüber informiert sind und der Personalrat zugestimmt hat. Hinweis: Von Bundesland zu Bundesland sind die Regeln hier unterschiedlich. Sie können sich bei den Datenschutzbeauftragen ihres Landes informieren, hier z.B. NRW.

Wie ist die Rechtslage in Österreich?

Geregelt wird die Verwendung von Videoüberwachung in Österreich durch die Datenschutzgesetznovelle. Grob zusammengefasst kann man dabei sagen, dass auch hier die Interessen der Personen die überwacht werden als sehr hoch angesehen werden. Um eine zulässige Videoüberwachung einzurichten, darf das Grundrecht auf Datenschutz nur minimal eingeschränkt werden und es muss die Variante gewählt werden, die dieses Grundrecht am wenigsten verletzt. Es gilt eine Protokollierungspflicht für jede Aufzeichnung von Videomaterial, nicht für eine reine Echtzeitüberwachung. Zudem ist Videoüberwachung in vielen Fällen vor dem Einsatz registrierungspflichtig, unterliegt also einer Vorabkontrolle. Auch in Österreich dürfen Mitarbeiter nicht einfach zur Kontrolle überwacht werden, hier geht man davon aus, dass es fast immer bessere Methoden gibt, als die Videoüberwachung am Arbeitsplatz, um eine Problematik zu lösen.

Wie ist die Rechtslage in der Schweiz?

Wie der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte in seinen Veröfffentlichungen zur Videoüberwachung mitteilt, verhält es sich in der Schweiz sehr ähnlich wie in Deutschland und Österreich. Des Bundesgesetz über den Dateschutz regelt die Videoüberwachung. Überwachungskameras dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn die Personen im überwachten Bereich der Videoüberwachung zustimmen oder ein überwiegendes Interesse den Einsatz rechtfertigt. Auch hier gilt, dass die Videoüberwachung immer nur dann gewählt werden darf, wenn andere Mittel zur Sicherheit, die die Privatsphäre weniger verletzten, nicht ausreichend sind. So kann z.B. eine zusätzliche mechanische Verriegelung einer Tür die Alternative sein, die den Vorzug gegenüber eine Videoüberwachung dieser Tür genießen muss. Ebenso wie in Österreich gilt es die Videoüberwachungsanlage genauso zu installieren, dass möglichst wenig Persönlichkeitsrechte verletzt werden, um zum eigentlichen Zweck zu gelangen. Wer also Einbrecher erfassen möchte, darf die Kameras nicht auf die Bürotische von Mitarbeitern zeigen lassen.

Ist die Aufnahme von Ton erlaubt?

Für das Fallbeispiel Arbeitsplatzüberwachung lässt sich einwandfrei feststellen, dass die Audioüberwachung, z.B. in Verbindung mit einer Überwachungskamera, verboten ist. Selbst wenn die Voraussetzungen zur rechtmäßigen Installation einer Sicherheitskamera gegeben sind, heißt das nicht, dass diese einfach mit Mikrofon ausgestattet werden darf. Grundsätzlich gilt, dass Privatpersonen nicht von anderen Privatpersonen abgehört werden dürfen. Gedacht wird hier zwar zu aller erst an Abhörwanzen, aber natürlich betrifft es auch Überwachungskameras, die Ton aufzeichnen. Viele Menschen wissen gar nicht, dass Sie, wenn Sie eine Kamera mit Tonaufnahme betreiben womöglich riskieren, dass die Videoaufnahmen vor Gericht als ungültig gelten. Eine Audioaufnahme darf nur dann erfolgen, wenn alle Beteiligtem dem zustimmen, niemals heimlich. Die "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" wird von § 201 Abs. 1 und Abs. 2 StGB  geregelt. Möglich ist eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

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Wie dürfen Behörden überwachen?

Natürlich haben Behörden andere Rechte und Kompentenzen, wenn es um Videoüberwachung geht. Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Am Beispiel NRW kann man sagen, dass die Polizei das Recht besitzt, Überwachungskameras im öffentlichen Raum zu installieren. Allerdings muss dafür ein konkreter Zweck zur Verhütung von Straftaten bestehen. Es muss sich sich beim Standort z.B. um einen Ort handeln, an dem schon regelmäßig Straftaten begangen wurden. Städte und Gemeinden in NRW haben in ihren Objekten zur Sicherung des Hausrechts die Möglichkeit, Videoüberwachung einzusetzen. Außerhalb der Einrichtungen ist die Videoüberwachung nicht gestattet. Aufzeichnungen sind dabei nur möglich, wenn ein konkrete Gefahr besteht, gelöscht werden müssen diese Aufnahmen binnen 24 Stunden. Ist keine konkrete Gefahr mehr vorhanden, muss die Speicherung sofort beendet werden. Für die Überwachung von Städten und Gemeinden gilt, dass Besucher dieser Bereiche auf die Videoüberwachung hingewiesen werden müssen. Im Einsatz bei Polizei oder anderen ermittelnden Behörden sind je nach Ranghöhe der Behörde oft keine Grenzen mehr gesetzt für eine offensichtlich oder verdeckte Videoüberwachung zwecks Aufklärung von Straftaten.

 

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